ZWAV zwingt zur Enteignung
Wie die Auflage zur Erbauung einer Voll-Biologischen
Kleinkläranlage zur Enteignung der nicht
wohlhabenden Bürger führt.
Alle Hausbesitzer, die nicht an einen Abwassernetz des öffentlichen Monopols
der ZWAV angeschlossen werden können, sind bis zum Jahr 2015 verpflichtet
auf eigene Kosten mit einer ca. 10%igen Förderung ihr Abwassersystem mit
einer Voll-Biologischen Kleinkläranlage aus zu rüsten.
Eigentümer, die dies nicht erfüllen können werden nach 2015 mit einer
empfindlichen Geldstrafe belangt.
Da es aber auch Hauseigentümer gibt die von Hartz4 oder einer bescheiden
Rente Leben, werden diese auch keinen Kredit bekommen oder andere
finanzielle Mittel haben um dieser Auflage folge zu leisten. Bürger die sich
den Bau dieser Anlage nicht leisten können werden mit einer Straffgebühr
belangt, die diese Gebühr ebenfalls nicht Bezahlen können.
Viele Wissen es nicht, die ZWAV ist eine Institution des öffentlichen Interesses,
dies beteutet die ZWAV darf ohne Gerichtsbeschluß einen Gerichtvollzieher
zu den Hauseigentümern schicken und vollstrecken lassen, bis diese ihr Eigentum
aufgeben müssen und den Gläubiger (ZWAV) übergeben.
Es ist davon aus zu gehen, dass dies die ZWAV vorsätzlich geplant hat und
sich so gnadenlos auf Kosten der armen Bürger weiter bereichert.
Wer mich eines Besseren belehren kann oder den Artikel Kommentieren will
soll sich hier nicht zurück halten, und Lösungen oder Vorschläge einbringen,
damit dies nicht so weit kommen wird.
2 Kommentare zu „ZWAV zwingt zur Enteignung“
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http://www.youtube.com/watch?v=lpPVZNP35vU&list=PLC71EF44BDEF3867F
Hallo Silvio,
erst mal großes kompliment für deine seite von der gestaltung her.
Zweitens zum inhalt: note eins.
Zum kommentar bezüglich ZWAV:
Als Gründungsmitglied der BI Abwasser Vogtland stehe ich immer noch wie der ochs vorm neuen tor, d.h. ich bin auf der strecke völlig überfordert.
vielleicht kann man durch fragestellungen etwas licht in die sache bringen.
Nach Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) wird eine fristverlängerung bis 2027 eingeräumt.
Ist danach der ZWAV oder dessen vorgehensweise das eigentliche problem, oder die vernachlässigung der aufsichtspflicht durch die Kommunen, sprich bürgermeistern bis hin zum landrat.