Archiv für die Kategorie „Kleinkläranlagen“

Kläranlage EU Richtlinie

Es handelt sich doch um eine Richtlinie, aufgrund dessen dem Bürger eingeredet wird,
man muß umrüsten. Eine Richtlinie ist doch nur eine Empfehlung.
Deutschland handelt also wiedermal im vorauseilenden Gehorsam. Mit dieser Richtlinie
sind doch in erster Linie Länder angesprochen, die bis jetzt ihre Abwässer uberhaupt
noch nicht geklärt haben. Dem deutschen Bürger werden hier aufgrund einer
Empfehlung immense Kosten aufgebürdet. Es wundert micht, das dies so kritiklos
hingenommenwird. Es gibt einige Zweckverbände, deren Kläranlagen überdimensioniert
sind und die nur zu 30% oder weniger ausgelastet sind. Für die sind die in Zukunft anfallenden
Gebühren für Wartung eine willkommene Einnahme. Was wäre denn,
wenn sich alle 1,3 Mio. Betreiber einer KKA weigern umzurüsten?
In einer Empfehlung sind keine Strafen vorgeschrieben – die gibt es nur in Gesetzen
und Verordnungen. Was will man also dem Bürger androhen? Wie kann es auch sein,
das Hobbybauern oder Berufsbauern ihre Abwässer ungeklärt auf ihren Feldern
verrieseln dürfen und der Eigenheimbesitzer soll für einige tausend Euro umrüsten?
Wo ist da die Logik? Wie kann es sein, das Hartz4 Empfängern, die noch aus besseren
Tagen ein Eigenheim besitzen oder dieses geerbt haben, für die Umrüstung von der
ARGE ein Darlehen angeboten wird?(so geschehen im sachsen-anhaltinischen Zeitz)
Hartz4 Empfänger dürfen eigentlich gar kein Darlehen haben, da Hartz4 lediglich die
Grundsicherung darstellt. Es würde mich freuen, wenn sich hier wesentlich mehr Kritik
und Wiederstand gegen offensichtliche Abzocke regen würde.

 

Quelle:
http://www.klaeranlagen-vergleich.de/forum/threads/722-EU-Richtlinie

ZWAV zwingt zur Enteignung

Wie die Auflage zur Erbauung einer Voll-Biologischen
Kleinkläranlage zur Enteignung der nicht
wohlhabenden Bürger führt.

Alle Hausbesitzer, die nicht an einen Abwassernetz des öffentlichen Monopols
der ZWAV angeschlossen werden können, sind bis zum Jahr 2015 verpflichtet
auf eigene Kosten mit einer ca. 10%igen  Förderung ihr Abwassersystem mit
einer Voll-Biologischen Kleinkläranlage aus zu rüsten.

Eigentümer, die dies nicht erfüllen können werden nach 2015 mit einer
empfindlichen Geldstrafe belangt.

Da es aber auch Hauseigentümer gibt die von Hartz4 oder einer bescheiden
Rente Leben, werden diese auch keinen Kredit bekommen oder andere
finanzielle Mittel haben um dieser Auflage folge zu leisten.  Bürger die sich
den Bau dieser Anlage nicht leisten können werden mit einer Straffgebühr
belangt, die diese Gebühr ebenfalls nicht Bezahlen können.

Viele Wissen es nicht,  die ZWAV ist eine Institution des öffentlichen Interesses,
dies beteutet die ZWAV darf  ohne Gerichtsbeschluß einen Gerichtvollzieher
zu den Hauseigentümern schicken und vollstrecken lassen, bis diese ihr Eigentum
aufgeben müssen und den Gläubiger (ZWAV) übergeben.

Es ist davon aus zu gehen, dass dies die ZWAV vorsätzlich geplant hat und
sich so gnadenlos auf Kosten der armen Bürger weiter bereichert.

Wer mich eines Besseren belehren kann oder den Artikel Kommentieren will
soll sich hier nicht zurück halten, und Lösungen oder Vorschläge einbringen,
damit dies nicht so weit kommen wird.

 

 

Schlagabtausch beim Oelsnitzer Abwasser-Problem


Quelle:

http://www.vogtland-anzeiger.de

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